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Leitlinien unserer digitalen Angebote

Leitfragen

Bei der Erstellung unserer digitalen Angebote für den Bildungsbereich haben wir uns von folgenden Fragen leiten lassen:

  • Wie können wir die digitalen Medien und Technologien als Unterstützung für die Akteure im Bildungsbereich so einsetzen und auf deren Bedürfnisse abstimmen, dass diese zum Gelingen der zu gestaltenden Bildungsprozesse beitragen können?
  • Wie können diese digitalen Angebote die Akteure im Bildungsbereich von Routinetätigkeiten entlasten, um ihnen mehr Raum und Zeit für die unmittelbare für die wertbasierte Interaktion mit den Lernenden zu ermöglichen.
  • Und wie können wir dafür sorgen, dass sich unsere digitalen Angebote für den Bildungsbereich an den Bedürfnissen der Lernenden orientieren, dass sie sich durch ihre Teilhabe kreativ und praktisch einbringen können und dass die dabei geschaffenen Inhalte langfristig frei zugängliche Bestandteile unserer demokratischen Gesellschaft bleiben?

Unsere Antworten auf diese Leitfragen

1. Open Educational Resources (OER)

Offene, freie Bildungsmaterialien bieten besondere Potenziale der Kollaboration und Kooperation, der Kompetenzentwicklung sowie der Entwicklung einer innovativen pädagogischen Praxis, um in allen Bildungsbereichen die Entwicklung der Lernenden und Lehrenden in einer zunehmend digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt zu unterstützen und zu fördern. Wir folgen damit der OER-Strategie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

2. Open-Source-Software

Wo immer es sinnvoll und möglich ist, nutzen wir die Potenziale von Open-Source-Software. Als Open Source (englisch: open source, wörtlich übersetzt: offene Quelle) wird Software bezeichnet, deren Quelltext öffentlich zugänglich ist und von Dritten eingesehen, geändert und genutzt werden kann. Open-Source-Software kann unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kostenfrei genutzt und verteilt werden.

3. Souveränität der Lernenden im Umgang mit Daten, Plattformen und Software

Für uns gelten die folgenden Grundsätze, die den drei Prinzipien der Medienbildung folgen und sich am Beutelsbacher Konsens orientieren. Damit verbieten sich Formate, die bestimmte Firmen oder Marken präferieren oder die das Risiko in sich tragen, technologische Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu fördern:

Überwältigungsverbot

Im Sinne des ersten Prinzips des Beutelsbacher Konsenses (Überwältigungsverbot oder auch Indoktrinationsverbot) dürfen Lehrende den Lernenden nicht die von ihnen erwünschte Meinung aufzwingen und sie damit an der Gewinnung eines selbstständigen Urteils im Rahmen des Bildungsprozesses hindern. Dies ist der Zielsetzung der Medienbildung geschuldet, nach der sich die Lernenden zu freien und mündigen Bürgern entwickeln sollen.

Kontroversität

Das Gebot der Kontroversität (Gegensätzlichkeit) zielt ebenfalls darauf ab, den Prozess der freien Meinungsbildung bei den Lernenden zu unterstützen und zu fördern. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Bildungsprozess kontrovers sein. Die eigene Meinung, die technologischen Präferenzen sowie theoretischen Standpunkte der Lehrenden sind deshalb für den Bildungsprozess bestimmend und dürfen nicht zur Überwältigung der Lernenden eingesetzt werden. Das Gebot der Kontroversität zieht allerdings kein Neutralitätsgebot für den Lehrenden nach sich, soweit das Neutralitätsgebot des Staats unberührt bleibt.

Orientierung an den Bedürfnissen der Lernenden

Das Prinzip der Orientierung an den Bedürfnissen der Lernenden soll diese in die Lage versetzen, die technologische Situation der Gesellschaft und ihre eigene Position zu analysieren, sich aktiv am gesellschaftlichen Prozess zu beteiligen sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene Lage in der medialen Welt im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.